Unser Selbstverständnis

Die Leitlinie für unsere Leistungserbringung ist der in §1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) formulierte Grundsatz: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit."

Durch das Netzwerk unterschiedlicher Teileinrichtungen sind wir in der Lage, die sich hieraus ergebenden Anforderungen in allen Altersgruppen und verschiedenen Entwicklungsstadien zu erfüllen. Unser Selbstverständnis fußt auf den Prinzipien:
Beteiligung
Der junge Hilfesuchende, mit seinen Möglichkeiten und Kompetenzen, steht im Mittelpunkt unseres professionellen Handelns. Die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, ihre Angehörigen sowie fachliche Dienste und involvierte Behörden sind in alle Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Förderung
Die Mitarbeiter innerhalb unseres Verbundes achten auf ein wertschätzendes Miteinander und achten die uns anvertrauten Menschen nach den Grundwerten unserer Demokratie.

Die Toleranz gegenüber Andersdenkenden ist auszubilden und kritisch zu fördern. Ein tragfähiges Normen- und Wertesystem zur Integration in unsere Gesellschaft ist aufzubauen und erlebbar zu gestalten.

Die körperliche, geistige und seelische Gesundheit ist zu fördern und altersgemäß zu stabilisieren. Mit den jungen Menschen sind Handlungs- und Lebensqualitäten zu entwickeln und mit ihnen in ihren Alltag zu integrieren.